Unser stationäres Behandlungsangebot wird, wo es angezeigt und möglich ist, in Vernetzung mit den regionalen Suchthilfeeinrichtungen durchgeführt. Die Indikationsstellung erfolgt in einer bewährten Abstimmung zwischen Entgiftungseinrichtungen, Drogenberatungsstellen, Sozialdiensten, Substitutionseinrichtungen und unserer Fachklinik.
Den verbundenen regionalen Drogen-Fachambulanzen, den Entgiftungs-einrichtungen und den Substitutionspraxen kommt in sofern besondere Kooperationsverantwortung zu, weil die Indikationsstellung heute bei breit gefächertem Angebotskanon erhöhte Anforderungen an die Passgenauigkeit berücksichtigt.
Bei Kooperation mit und/oder Überweisung von niedergelassenen Ärzten, niedergelassenen Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, Betrieblicher Suchtkrankenhilfe, Selbsthilfegruppen und Krankenkassen oder Servicestellen wird von unserer Aufnahmeadministration ein zugehender, beratender Kooperationsstil gepflegt. Einen hohen Stellenwert hat die Kooperation innerhalb des Therapieverbundes der Einrichtungen und Dienste im Geschäftsbereich Suchtprävention und Rehabilitation beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. In diesem Verbund können Patienten aus dem einen Setting direkter in ein anderes Setting verlegt werden, falls ein zuerst angezeigter innerklinischer Angebotswechsel nicht sinnvoll oder möglich ist, aber gleichwohl eine Weiterbehandlung im Interesse des Patienten notwendig erscheint. Die vorherige Rückkoppelung mit dem und Genehmigung durch den Kosten- und Leistungsträger ist dabei selbstverständlich.
Bezüglich einer ambulanten Nachbetreuung der Patienten aus den unterschiedlichen stationären Angeboten ist das kooperative Zusammenwirken ebenfalls maßgeblich. Deshalb werden diese Kooperationspartner schon früh in die Therapieplanung mit einbezogen.