Eine Rehabilitationsbehandlung im Suchtbereich verläuft selten ohne Motivationsschwankungen, die sich in unterschiedlicher Form auf das Verhalten der Patienten auswirken können. Meist genügt eine Krisenintervention durch den Bezugstherapeuten, unter Umständen ist auch das Einbeziehen von Angehörigen, Bezugspersonen oder Berater hilfreich, um den Patienten wieder zu stabilisieren.
Störungen im Behandlungsverlauf, die massiver Intervention bedürfen, sind:
- Rückfall und/oder andere schwer wiegende Verstöße gegen die Hausordnung,
- durchgehend mangelhafte Bereitschaft zur Mitarbeit,
- massiver Einbruch der Therapiemotivation verbunden mit einer Abbruchkrise.
Ein Rückfall bedeutet zunächst die Aufkündigung der gemeinsamen Behandlungsgrundlage durch den Patienten; ob und in welcher Weise die jeweilige Behandlung fortgesetzt werden kann, hängt dabei von einer Vielzahl von Faktoren ab. Auch eine länger andauernde mangelnde Mitarbeitsbereitschaft, die sich unter anderem durch geringen Reflexions- und Introspektionswillen sowie mangelnder Veränderungsbereitschaft und Passivität ausdrücken kann, stellt für uns eine Störung des Behandlungsverlaufs dar.
Suchtmittelrückfälle, gravierende Verstöße gegen die Hausordnung, fehlende Kooperation und/oder länger andauernde Motivationsschwankungen sind für uns Anlass zur Einberufung einer so genannten Krisen-Therapieplanungskonferenz (Krisen-TPK). An dieser Konferenz nehmen der Patient sowie alle am Therapieprozess beteiligten Mitarbeiter/-innen teil. Nach ausführlicher Stellungnahme und Befragung des Patienten findet eine Fallbesprechung statt. An deren Ende wird entschieden, ob und unter welchen Umständen eine Weiterbehandlung in der Klinik möglich ist, oder eine andere Maßnahme getroffen werden muss.
Das Ergebnis der Krisentherapieplanungskonferenz wird schriftlich festgehalten und dem Patienten mitgeteilt. Folgende Ergebnisvarianten sind denkbar:
- Aufkündigung der weiteren Behandlungsbereitschaft auf Grund mangelnder Mitarbeitsmotivation, mangelnder positiver Erfolgsaussichten oder auf Grund einer zu befürchtenden Gefährdung von Mitarbeitern/Mitpatienten
- Fortsetzung der Behandlung unter genau festgelegten Rahmenbedingungen, die bei Nichteinhaltung zur Aufkündigung der Behandlungsbereitschaft führen (Therapievertrag).
- Angebot einer Querverlegung zur Fortsetzung der Behandlung im vollstationären Setting der Fachklinik Nettetal.